Ein Gerichtsdolmetscher ist eine vom Präsidenten eines Gespanschafts- bzw. eines Handelsgerichtes ernannte Person, die durch ein Gericht, eine natürliche oder juristische Person zur schriftlichen oder mündlichen Übersetzung aus der kroatischen in eine Fremdsprache und umgekehrt oder aus einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache herangezogen wird. Gerichtsdolmetscher fertigen Übersetzungen an, die zur Gänze mit dem vorgelegten Original übereinstimmen.
Häufig gestellte Fragen
1. Was sind Gerichtsdolmetscher?
2. Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem gerichtlich beeidigten Dolmetscher angefertigt wird, der die Übereinstimmung mit dem vorgelegten Original durch Unterschrift und Stempel bestätigt. Eine beglaubigte Übersetzung besteht aus der Übersetzung der Urschrift und der Bestätigung der Übereinstimmung der Übersetzung mit der Urschrift (Beglaubigung seitens des Gerichtsdolmetschers). Wenn gesetzlich nicht anders vorgeschrieben ist, ist die Übersetzung unbegrenzt gültig.
3. Welche Elemente beinhaltet die Beglaubigung eines Gerichtsdolmetschers?
Die Beglaubigung eines Gerichtsdolmetschers besteht aus Beglaubigungsvermerk, Unterschrift und Stempel des Gerichtsdolmetschers. Jede beglaubigte Übersetzung ist mit einer Nummer versehen, unter welcher sie im Tagebuch der Übersetzungen und Beglaubigungen des jeweiligen Gerichtsdolmetschers geführt wird.
4. Welche Arten von Urkunden übersetzen und beglaubigen Gerichtsdolmetscher?
Die Beglaubigung des Gerichtsdolmetschers ist bei Übersetzungen von Urkunden, die zu amtlichen Zwecken benutzt werden, erforderlich, wie z.B. Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden, Gerichtsbeschlüssen, Zeugnissen, Diplomen, Notenabschriften, Führungszeugnissen, Wohnsitzbestätigungen, Vollmachten, Personalausweisen, Reisepässen, Führerscheinen, Auszügen aus dem Gerichtsregister, Zertifikaten, Deklarationen, usw.
5. Wie wird der Preis einer Beglaubigung berechnet?
Die Beglaubigung des Gerichtsdolmetschers ist im Preis inbegriffen.
6. Wie lange dauert eine Übersetzung?
Die Dauer der Übersetzung hängt vom Textumfang und Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes ab. Für Übersetzungen aus der kroatischen in eine Fremdsprache können je Arbeitstag 4 Normseiten angenommen werden und für Übersetzungen aus einer Fremdsprache ins Kroatische 6 Normseiten.
7. In welche Sprachen übersetzen die Gerichtsdolmetscher von LINGUA-SOFT?
LINGUA-SOFT bietet Dienstleistungen der beglaubigten Übersetzungen aus der kroatischen in die deutsche, englische, italienische, französische, spanische, serbische, slowenische, russische, bulgarische, mazedonische, albanische, tschechische, slowakische, polnische, ungarische, griechische, portugiesische, ukrainische, schwedische, niederländische, litauische, türkische, hebräische, arabische, persische, rumänische und lateinische Sprache und umgekehrt. Andere Sprachkombinationen sind nach Absprache möglich.
8. Wie wird man Gerichtsdolmetscher?
Gerichtdolmetscher werden vom zuständigen Gespanschafts- oder Handelsgericht bestellt. Die Bewerber für die Ernennung zum Dolmetscher werden zur Befähigung an einen der Fachverbände verwiesen.
9. Kann ein in der Republik Kroatien beeidigter Gerichtsdolmetscher auch im Ausland tätig sein?
Nein. Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung zum beeidigten Gerichtsdolmetscher. Ein in der Republik Kroatien ernannter Gerichtsdolmetscher ist befugt, seine Tätigkeit ausschließlich auf dem Gebiet der Republik Kroatien auszuüben.
10. Wo finde ich mehr Informationen über die Tätigkeit von Gerichtsdolmetschern?
Das Regelwerk über ständige Gerichtdolmetscher regelt die
Tätigkeit von Gerichtsdolmetschernin der Republik Kroatien.
11. Wo kann ich aktuelle Gesetze europäischer und anderer Staaten finden?
Spanien: www.boe.es
Frankreich: www.journal-officiel.gouv.fr
Großbritannien: www.gazettes-online.co.uk
Australien: www.ag.gov.au/portal/govgazonline.nsf
Italien: www.gazzettaufficiale.it
Deutschland: www.bundesregierung.de
Deutschland: www.gesetze-im-internet.de
Deutschland: www.gesetzesportal.de
Deutschland: www.jusline.de
Österreich: www.ris2.bka.gv.at
Österreich: www.jusline.at
Kroatien: www.vlada.hr
Kroatien: www.nn.hr
Kroatien: www.sudacka-mreza.hr
Schweiz: www.admin.ch
Schweiz: www.rechtsinformation.admin.ch









