Durch die Beglaubigung eines Dokuments bestätigt der Gerichtsdolmetscher den Gleichlaut der Übersetzung mit dem Original.
Eine beglaubigte Übersetzung besteht aus der Übersetzung der Urschrift, der Bestätigung der Übereinstimmung der Übersetzung mit der Urschrift (Beglaubigungsvermerk), Unterschrift und Stempel des Gerichtsdolmetschers. Wenn gesetzlich nicht anders vorgeschrieben ist, ist die Übersetzung unbegrenzt gültig.
Alle Dokumente die im Original in einer Fremdsprache verfasst sind, müssen in die Amtssprache des jeweiligen Staates von einem Gerichtsdolmetscher, der für die jeweilige Fremdsprache ernannt ist, übersetzt werden, um Beweiskraft im Rechtsverkehr eines Staates zu haben. Nur eine beglaubigte Übersetzung eines privaten oder öffentlichen Ausweises hat die Beweiskraft eines öffentlichen Ausweises. Eine beglaubigte Übersetzung ist erforderlich bei Geltendmachung von Ansprüchen in Verfahren vor allen Behörden der staatlichen Verwaltung, öffentlichen Notaren sowie vor Gerichten.
Ein gerichtlich beeidigter Dolmetscher erstellt:
beglaubigte Übersetzungen persönlicher Dokumente
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Beglaubigte Übersetzungen Juristische Texte
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Beglaubigte Übersetzungen handelsgerichtlicher Dokumentation
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Beglaubigte Übersetzungen technischer Dokumentation
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Beglaubigte Übersetzungen medizinischer und pharmazeutischer Dokumente
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